Sie haben eine Verordnung für Ergotherapie von ihrem Arzt erhalten oder werden bald eine ausgestellt bekommen?
Ich decke alle Maßnahmen der Ergotherapie nach der Heilmittel-Richtlinie ab:
Dabei orientiert sich meine ergotherapeutische Behandlung an folgendem Grundschema:
- Erstgespräch und Befundung / Funktionsanalyse
- Alltagsanalyse (Fragebögen, Beobachtung, Gespräch)
- Zielfestlegung und Priorisierung (Was ist Ihnen am Wichtigsten?)
- Auswahl der Behandlungsmethodik
- Tätig werden, einüben, anpassen
- Fortwährende Reflexion von Veränderungen und Überprüfung der Zielerreichung
- Gegebenenfalls Formulierung neuer bzw. angepasster Ziele
- Therapieabschluss / Beendigung der Maßnahme
Die Praxis ist als Leistungserbringer nach § 125 Absatz 1 SGB V von der Arge Niedersachsen für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen zugelassen.